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Willkommen beim
Kommunalen Jobcenter Kreis Groß-Gerau
Seit 01.01.2012 nimmt der Kreis Groß-Gerau als zugelassener Kommunaler Träger die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II in eingener Zuständigkeit wahr. Der Kreis hat dazu eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) errichtet, die die Bezeichnung "Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau (AöR)" führt. Hier werden ab 01.01.2012 alle Aufgaben des Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) wahrgenommen, also die Entscheidung über Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Im Kreisgebiet Groß-Gerau hat das Kommunale Jobcenter vier Servicebüros für Leistungs- und Vermittlungsangelegenheiten sowie ein Servicebüro für zentrale Aufgaben.
Leistung und Vermittlung:
Servicebüro Rüsselsheim
Servicebüro Groß-Gerau
Servicebüro Biebesheim
Servicebüro Mörfelden-Walldorf
zentrale Aufgaben:
Servicebüro Brunecker Straße
Der Vorstand des Kommunalen Jobcenter Kreis Groß-Gerau ist Herr
Robert Hoffmann.
Auf den folgenden Seiten finden Sie zahlreiche Informationen zur Organisation und den Zuständigkeiten des Kommunales Jobcenters Kreis Groß-Gerau, sowie Hilfsangebote, Projekte und Antragsunterlagen zum download. Auf den folgenden Seiten finden Sie zahlreiche Informationen zur Organisation des Jobcenters Kreis Groß-Gerau sowie
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letzte Aktualisierung am: 10.04.2012
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